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Hausnotruf – Hilfe auf Knopfdruck

Unter Hausnotruf (auch: Rufhilfe, Heimnotruf, Seniorenalarm) versteht man ein auf der Telefontechnik basierendes System, das es alleinstehenden alten oder behinderten Menschen erleichtert, in Notfällen Hilfe zu rufen. Den Betroffenen wird dadurch ermöglicht, länger in ihrer Wohnung zu leben und dennoch die Sicherheit zu haben, notfalls nicht auf rasche Hilfe verzichten zu müssen. Auslöser des Alarms ist üblicherweise ein tragbarer Notrufsender, kann aber etwa auch ein Sensor sein, der beispielsweise auf Sturz reagiert.

Technik:

Das Rufhilfe-System besteht aus:

  • Einem Notrufsender, der wie eine Armbanduhr am Handgelenk oder als Medaillon um den Hals getragen wird, und mit einer Taste als Auslöser für den Gesprächsverbindungsaufbau versehen ist. Dieser Geräteteil wird auch Funkfinger genannt.
  • Einer Basisstation, die an das Telefon angeschlossen ist und eine äußerst empfindliche Freisprecheinrichtung enthält.

Die Geräte sind dabei so ausgelegt, dass bestehende Telefongespräche oder Verbindungen unterbrochen werden und ein Notruf über das Gerät unverzüglich und automatisch abgesetzt werden kann (Aufschaltung über die Basis-Station). Dabei werden zuvor einprogrammierte Telefonnummern in einer festgelegten Reihenfolge angewählt.

Mittlerweile gibt es neben der Handtaste (Notrufsender) auch verschiedene andere Auslösearten (Fallsensor, Rauchmelder, Bewegungsmelder). Dies ist z.B. sinnvoll, wenn der Betroffene aufgrund einer Demenz den Umgang mit dem Gerät nicht beherrscht. Durch die Freisprecheinrichtung wird erreicht, dass auch die entfernt vom Basisgerät gestürzte Person mit dem Gesprächspartner (Angehörige, Notruf-Zentrale) ohne Telefonhörer oder Handy sprechen kann.

Im Handel sind eine Vielzahl von Geräten erhältlich, die über analoge Anschlüsse oder digitale ISDN-Anschlüsse angeschlossen werden können. Die Geräte ermöglichen ein hohes Maß an Sicherheit, da diese über Akkus selbst im Falle eines Stromausfalls funktionieren. Es gibt auch Geräte mit integriertem GSM-Modul, die unabhängig von einem Festnetzanschluss funktionieren.

Aktiver Hilferuf

Im Notfall, z. B. nach einem Sturz oder bei plötzlich auftretenden Beschwerden, kann der Benutzer durch einfachen Druck auf den Notrufknopf einen Hilferuf absetzen, ohne das Telefon erreichen zu müssen.

In der Leitstelle des Rufhilfe-Betreibers geht daraufhin ein Notruf ein und die Daten des Betroffenen (Adresse, Vorerkrankungen, Angehörige) werden angezeigt.

Durch die Freisprecheinrichtung in der Basisstation kann der Mitarbeiter des Rufhilfe- Betreibers mit dem Benutzer sprechen, um die Art und Schwere des Notfalles abzuklären und weitere Maßnahmen zu besprechen.

Je nach Organisation des Dienstes und Art der erforderlichen Hilfeleistung können nun Angehörige oder Nachbarn informiert werden. Ist kurzfristig kein vertrauter Mensch erreichbar, wird bei vielen Hausnotrufanbietern ein eigener Bereitschaftsdienst gerufen. Sofern erforderlich werden auch Pflegedienste oder Hausarzt etc. benachrichtigt oder der Rettungsdienst alarmiert. Je nach Anbieter ist das System nicht nur für Notfälle gedacht, sondern wird auch dafür genutzt, Einkaufs- oder Putzhilfen bequem per Knopfdruck zu rufen.

In der Regel ist beim Hausnotrufbetreiber oder bei einem Nachbarn ein Schlüssel hinterlegt, so dass das Betreten der Wohnung auch dann möglich ist, wenn der Bewohner selbst nicht öffnen kann. Die Schlüssel werden in einem Tresor aufbewahrt und sind nur mit Nummern gekennzeichnet, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.

Passiver Hilferuf

Zusätzlich zu diesem „aktiven Alarm“ gibt es noch die Möglichkeit des „Passivalarms“ (auch „Sicherheitsuhr“ genannt), nach dem Prinzip einer sogenannten Totmanneinrichtung: An der Basisstation befindet sich eine Taste, die vom Benutzer regelmäßig betätigt wird. Er bestätigt damit, dass es ihm gut geht. Sollte diese Bestätigung über einen längeren Zeitraum (meist etwa 24 Stunden) ausbleiben, wird telefonisch Kontakt aufgenommen oder in der Wohnung nachgesehen, ob alles in Ordnung ist.

Kosten

Die Kosten für derartige Geräte sind abhängig von der Ausstattung und Art der Inanspruchnahme und je nach Anbieter unterschiedlich. Ab der Pflegestufe 1 beteiligt sich die Pflegekasse, bzw. übernimmt die Kosten vollständig.

Über die Autorin

Gabriele Glocker

Gabriele Glocker
(Leiterin der ALFA-Beratungsstelle)

Frau Glocker ist Pflegefachkraft, Fachwirtin im Sozialwesen und bpa-Pflegeberaterin.
Für Ihre Fragen steht Sie Ihnen gerne und kompetent zur Verfügung.
Beratungstelefon: 07731 - 8 35 05-255 oder per Kontaktformular.

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